Das Themengebiet des Arbeitskreis ist die komponentenorientierte Gestaltung unternehmensindividueller oder branchenspezifischer betrieblicher Anwendungssysteme. Dabei wird das Ziel verfolgt deren Erstellung durch die wahlfreie und mit geringem Aufwand durchführbare Kombination von wiederverwendbaren Softwarebausteinen (Fachkomponenten) zu ermöglichen.
Eine Komponente besteht aus verschiedenartigen (Software-)Artefakten. Sie ist wiederverwendbar, abgeschlossen und vermarktbar, stellt Dienste über wohldefinierte Schnittstellen zur Verfügung, verbirgt ihre Realisierung und kann in Kombination mit anderen Komponenten eingesetzt werden, die zur Zeit der Entwicklung nicht unbedingt vorhersehbar ist.
Zu den (Software-)Artefakten zählen der ausführbare Code, darin verankerte Grafiken, Textkonstanten usw., die einen initialen Zustand der Komponente beschreibenden Daten, z. B. Voreinstellungen oder Parameter, sowie Spezifikation, (Anwender-)Dokumentation und (automatisierte) Tests.
Das Kriterium der Wiederverwendbarkeit erfüllt eine Komponente dann, wenn sie, mit Ausnahme einer vom Entwickler vorgesehenen Parametrisierung, ohne Modifikation der zugehörigen (Software-)Artefakte für verschiedene Softwaresysteme mit geringem Integrationsaufwand einsetzbar ist.
Das Kriterium der Abgeschlossenheit erfüllt eine Komponente dann, wenn ihr ihre Bestandteile (die (Software-)Artefakte) eindeutig zuordenbar sind, sodass sie als Ganzes klar von anderen Systemteilen abgegrenzt werden kann. Damit ist die Abgeschlossenheit einer Komponente eine wesentliche Voraussetzung für ihre Vermarktbarkeit.
Vermarktbar bedeutet, dass Komponenten prinzipiell über die Eigenschaft verfügen als für sich selbst stehendes Gut identifizierbar zu sein, sodass sie sowohl auf einem offenen als auch auf einem unternehmensinternen Markt gehandelt werden können.
Eine Fachkomponente ist eine Komponente, die eine bestimmte Menge von Diensten einer betrieblichen Anwendungsdomäne anbietet.
Das Arbeitsgebiet des Arbeitskreises umfasst u.a. folgende Problembereiche:
- Die Standardisierung von Fachkomponenten für konkrete betriebliche Anwendungsdomänen im Sinne einer Identifikation von (Standard)Fachkomponenten, z. B. für die Produktionsplanung und -steuerung (PPS) oder das Rechnungswesen.
- Grundlegende Überlegungen zur Standardisierung von Fachkomponenten, z. B. hinsichtlich einer geeigneten Granularität von Fachkomponenten unter den Aspekten Vermarktbarkeit und Komplexitätsmanagement.
- Die Definition einheitlicher Begriffssysteme und verbindlicher Vereinbarungen für die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen Fachkomponenten.
- Die fachliche Konfliktbehandlung d. h., das Sicherstellen der fachlichen Kooperation von Fachkomponenten insbesondere von solchen, die bezüglich der abgedeckten anwendungsdomänenspezifischen Funktionalität nicht disjunkt sind.
- Die Spezifikation einer offenen Rahmenarchitektur für komponentenorientierte betriebliche Anwendungssysteme und die Identifikation dazu passender, offener Middleware-Portfolios.
- Die unternehmensspezifische Kombination von Fachkomponenten zu einem Anwendungssystem und die Anpassung der Fachkomponenten.
- Der Migration der Daten bei Hinzufügen oder Anpassen von Fachkomponenten.
- Die Einbindung bestehender (Teil-)Anwendungssysteme in ein komponentenorientiertes Anwendungssystem.
- Die Behandlung von Integrationseffekten, z. B. wenn durch die Kombination von Fachkomponenten ein Funktionspotential entsteht, das im Rahmen der Standardisierung nicht berücksichtigt wurde.